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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen auf landwirtschaftskammer.de Beschreibung: Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie entstand am 1. Januar 2004 als Rechtsnachfolgerin der bis dahin selbstständigen Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, die Landwirtschaft und die in ihr Berufstätigen zu fördern und zu betreuen und im Rahmen ihrer Aufgaben den ländlichen Raum zu stärken. Im Rahmen des Gesetzes über die Errichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wurde auch der Aufgabenkatalog überarbeitet! Eingetragen am: 02.03.2012 Hits: 2400 Seite bewerten Kategorie: Landwirtschaftskammern
Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf lwk-niedersachsen.de Beschreibung: Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist die Selbstverwaltungsorganisation der Landwirtschaft in Niedersachsen. Sie ging am 1. Januar 2006 aus der Fusion der Landwirtschaftskammern Hannover in Hannover und der Landwirtschaftskammer Weser-Ems in Oldenburg hervor.
Die Mitglieder und Kunden der Landwirtschaftskammer sind rund 50.000 Betriebsleiter der Land- und Forstwirtschaft sowie rund 4.300 Gartenbaubetriebsleiter und 50.000 private Waldbesitzer, sowie deren Familienangehörige! Eingetragen am: 02.03.2012 Hits: 2477 Seite bewerten Kategorie: Landwirtschaftskammern
Landwirtschaftliche Sozialversicherung Beschreibung: Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) ist die Sozialversicherung für die selbstständigen land- und forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Unternehmer und deren Ehegatten sowie deren bis zum 3. Grade verwandte bzw. 2. Grade verschwägerte im Unternehmen Tätige. Sie umfasst die landwirtschaftliche Krankenkasse (seit 1. Oktober 1972), die landwirtschaftliche Pflegekasse (seit 1.Januar 1995), die Alterssicherung für Landwirte (seit 1. Oktober 1957), die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (seit 1885) und die Zusatzversorgungkasse für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft.
Der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung (LKV) gehören außerdem unter bestimmten Voraussetzungen die sog. Altenteiler und – soweit sie unmittelbar vorher bereits dieser Versichertengemeinschaft angehört haben – freiwillige Mitglieder, Studenten, Praktikanten, Arbeitslose und seit dem 1. April 2007 (Inkrafttreten der Gesundheitsreform) die bislang nicht Versicherten an, die zuletzt der LKV angehört haben (z. B. Rückkehrer aus dem Ausland). Eingetragen am: 04.07.2008 Hits: 1892 Seite bewerten Kategorie: Landwirtschaft & Soziales
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