Schulpferdehaftpflicht und Reitlehrerhaftpflicht !
Datum: Dienstag, dem 16. März 2010
Thema: Infos


Reitlehrerhaftpflichtversicherung und Schulpferdehaftpflichtversicherung - Versicherungen die oftmals in Zusammenhang stehen!
Als "Reitlehrer" gilt jeder Mensch, der einem Reitschüler Kommandos erteilt und das unabhängig davon, ob er von seinem Reitschüler Geld für die Reitstunde erhält (also auch wenn es sich um einen Freundschaftsdienst handelt).
Während der Reitstunde untersteht der Reitschüler immer der Aufsichtspflicht der Person, die die Anweisungen gibt.
Der "Reitlehrer" haftet persönlich und in unbegrenzter Höhe für Schäden, die der Reitschüler etwa durch ein zu hoch gebautes Hindernis, ein falsches Kommando oder ähnliche Situationen erleidet.
Aus diesem Grund sollte kein Reitlehrer ohne Reitlehrerhaftpflicht unterrichten.
Auf Pferdeversicherungen spezialisierte Versicherer bieten im Zuge dieser Versicherungssparte einen möglichen und optional wählbaren Einschluss der "Schäden am Berittpferd" an; beim Beritt von Pferden kein unwesentlicher Punkt um vor Schadenersatzansprüchen der Besitzer geschützt zu sein.

Informationen zum Thema:
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/13-schulpferdehaftpflicht.html
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/14-reitlehrerhaftpflicht.html
Vielen Reitlehrern ist nicht bekannt, dass durch die abgeschlossene Reitlehrerhaftpflicht die Schäden, die durch das Pferd verursacht werden, nicht mitversichert sind. Aus diesem Grund sollten Pferde, welche als Schulpferd dienen, über eine Schulpferdehaftpflicht versichert werden. Die Schulpferdehaftpflichtversicherung übernimmt, neben den versicherten Risiken der privaten Pferdehaftpflicht, auch Schäden an verunglückten Reitschülern.
Wird eine Schulpferdehaftpflicht abgeschlossen ist die private Pferdehaftpflicht nicht mehr nötig, denn die Schulpferdehaftpflicht beinhaltet bereits die Privatpferdehaftpflicht.

Horse-Life ist ein unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf die Absicherung von Tieren spezialisiert hat.
Auf den Online-Portalen findet der Kunde ausgewählte Tarife der Pferdeversicherungen, Hundeversicherungen und Katzenversicherungen.

Durch langjährige Erfahrung - in dieser speziellen Versicherungsbranche - hat es sich Horse-Life zur Aufgabe gemacht, die Produkte der unterschiedlichsten Anbieter für seine Kunden zu durchleuchten, um deren Sicherheit zu garantieren. So findet der Kunde viele Tierversicherungen mit einzigartiger Deckung, die von Horse-Life in Zusammenarbeit mit ausgesuchten Versicherern ausgearbeitet wurden und auf die tatsächlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Der Bedarf eines jeden Kunden an seine Tierversicherung ist unterschiedlich.
Für die Auswahl und Planung des individuellen Versicherungsschutzes steht Horse-Life daher gerne beratend zur Seite.
Eine persönliche und umfassende Beratung unter der Telefonnummer: 05468/93 82 15 vor Vertragsabschluss, während der Laufzeit des Vertrages und auch im Schadensfall ist selbstverständlich.

Internet: www.horse-life.com

HORSE-LIFE Versicherungs-Service
Wiebke Pohl
Kastanienstr. 23 B
49565
Bramsche
info@horse-life.com
05468/93 82 15
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de



Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de



Reitlehrerhaftpflichtversicherung und Schulpferdehaftpflichtversicherung - Versicherungen die oftmals in Zusammenhang stehen!
Als "Reitlehrer" gilt jeder Mensch, der einem Reitschüler Kommandos erteilt und das unabhängig davon, ob er von seinem Reitschüler Geld für die Reitstunde erhält (also auch wenn es sich um einen Freundschaftsdienst handelt).
Während der Reitstunde untersteht der Reitschüler immer der Aufsichtspflicht der Person, die die Anweisungen gibt.
Der "Reitlehrer" haftet persönlich und in unbegrenzter Höhe für Schäden, die der Reitschüler etwa durch ein zu hoch gebautes Hindernis, ein falsches Kommando oder ähnliche Situationen erleidet.
Aus diesem Grund sollte kein Reitlehrer ohne Reitlehrerhaftpflicht unterrichten.
Auf Pferdeversicherungen spezialisierte Versicherer bieten im Zuge dieser Versicherungssparte einen möglichen und optional wählbaren Einschluss der "Schäden am Berittpferd" an; beim Beritt von Pferden kein unwesentlicher Punkt um vor Schadenersatzansprüchen der Besitzer geschützt zu sein.

Informationen zum Thema:
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http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/13-schulpferdehaftpflicht.html
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/14-reitlehrerhaftpflicht.html
Vielen Reitlehrern ist nicht bekannt, dass durch die abgeschlossene Reitlehrerhaftpflicht die Schäden, die durch das Pferd verursacht werden, nicht mitversichert sind. Aus diesem Grund sollten Pferde, welche als Schulpferd dienen, über eine Schulpferdehaftpflicht versichert werden. Die Schulpferdehaftpflichtversicherung übernimmt, neben den versicherten Risiken der privaten Pferdehaftpflicht, auch Schäden an verunglückten Reitschülern.
Wird eine Schulpferdehaftpflicht abgeschlossen ist die private Pferdehaftpflicht nicht mehr nötig, denn die Schulpferdehaftpflicht beinhaltet bereits die Privatpferdehaftpflicht.

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Der Bedarf eines jeden Kunden an seine Tierversicherung ist unterschiedlich.
Für die Auswahl und Planung des individuellen Versicherungsschutzes steht Horse-Life daher gerne beratend zur Seite.
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