Europäisches Patentamt lehnt Einspruch gegen Kuh-Patent ab!
Datum: Dienstag, dem 09. März 2010
Thema: Infos


OpenPr.de: Anlässlich der Einspruchsverhandlung zum Kuh-Patent EP 1330552 unterstützten Mitglieder des Landesverbandes Bayern die leider erfolglose Protestkundgebung der Landwirte am 3. März vor dem Europäischen Patentamt (EPA) im Kampf gegen den Patentwahn auf Tiere und Pflanzen. Aufgerufen zur Protestkundgebung hatten die Initiative Kein Patent auf Leben, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die Arche Warder, der Bundesverband deutscher Milchviehhalter (BDM), das Gen-ethische Netzwerk, Greenpeace und Misereor. Die Patentgegner wollen jetzt Beschwerde gegen die heutige Entscheidung der Einspruchsabteilung des EPA einlegen.
EP 1330552 vom 24. Januar 2007 ist wohl das erste in Europa auf Milchkühe erteilte Patent und schützt ein Verfahren für die Auswahl von Kühen, die ein mutmaßlich die Milchleistung förderndes Gen in sich tragen, sowie die Genvariante an sich. Das bei einigen Kühen natürlich vorkommende Gen kann auch bei anderen Zuchttieren gentechnologisch eingebaut werden, welche damit ebenfalls unter den Schutz des Patents fallen.

OpenPr.de: Anlässlich der Einspruchsverhandlung zum Kuh-Patent EP 1330552 unterstützten Mitglieder des Landesverbandes Bayern die leider erfolglose Protestkundgebung der Landwirte am 3. März vor dem Europäischen Patentamt (EPA) im Kampf gegen den Patentwahn auf Tiere und Pflanzen. Aufgerufen zur Protestkundgebung hatten die Initiative Kein Patent auf Leben, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die Arche Warder, der Bundesverband deutscher Milchviehhalter (BDM), das Gen-ethische Netzwerk, Greenpeace und Misereor. Die Patentgegner wollen jetzt Beschwerde gegen die heutige Entscheidung der Einspruchsabteilung des EPA einlegen.
EP 1330552 vom 24. Januar 2007 ist wohl das erste in Europa auf Milchkühe erteilte Patent und schützt ein Verfahren für die Auswahl von Kühen, die ein mutmaßlich die Milchleistung förderndes Gen in sich tragen, sowie die Genvariante an sich. Das bei einigen Kühen natürlich vorkommende Gen kann auch bei anderen Zuchttieren gentechnologisch eingebaut werden, welche damit ebenfalls unter den Schutz des Patents fallen.





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