Chance auf mehr Tierschutz in der EU: EU-Reform-Vertrag schützt Tiere als fühlende Wesen!
Datum: Montag, dem 30. November 2009
Thema: Infos


Am 1. Dezember tritt der neue EU-Reformvertrag in Kraft. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte sieht damit auch eine Chance für mehr Tierschutz in der EU. Denn der Vertrag schützt Tiere erstmals als fühlende Wesen. Allerdings sieht er gleichzeitig vor, den Tierschutz in Konfliktfällen religiöse Riten, kulturellen Traditionen und regionalem Erbe unterzuordnen.
Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, stellt heraus: „Welches Gewicht der EU-Reformvertrag dem Tierschutz tatsächlich verleiht, wird sich erst dann zeigen, wenn der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zugunsten der Tiere ändert. Es ist eine Schande, dass in Europa Religion, Kultur oder Tradition noch immer mehr gelten als die Schmerzen und Leiden von Tieren. Das Inkrafttreten des Vertrags bedeutet daher nicht automatisch das Ende des Stierkampfs oder der Intensivtierhaltung in der Landwirtschaft.“
Mit dem EU-Reformvertrag sei immerhin ein Grundstein für einen größeren Schutz der Tiere gelegt. Jetzt seien EU und Mitgliedstaaten gefordert, Tiere als fühlende Wesen bei der Ausgestaltung der Rechtsvorschriften und der politischen Programme zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäß stelle sich dies nicht automatisch ein, sondern Tierrechtler und Tierschützer müssten weiterhin den Anspruch der Tiere in Konfliktfällen durchsetzen.

Am 1. Dezember tritt der neue EU-Reformvertrag in Kraft. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte sieht damit auch eine Chance für mehr Tierschutz in der EU. Denn der Vertrag schützt Tiere erstmals als fühlende Wesen. Allerdings sieht er gleichzeitig vor, den Tierschutz in Konfliktfällen religiöse Riten, kulturellen Traditionen und regionalem Erbe unterzuordnen.
Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, stellt heraus: „Welches Gewicht der EU-Reformvertrag dem Tierschutz tatsächlich verleiht, wird sich erst dann zeigen, wenn der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zugunsten der Tiere ändert. Es ist eine Schande, dass in Europa Religion, Kultur oder Tradition noch immer mehr gelten als die Schmerzen und Leiden von Tieren. Das Inkrafttreten des Vertrags bedeutet daher nicht automatisch das Ende des Stierkampfs oder der Intensivtierhaltung in der Landwirtschaft.“
Mit dem EU-Reformvertrag sei immerhin ein Grundstein für einen größeren Schutz der Tiere gelegt. Jetzt seien EU und Mitgliedstaaten gefordert, Tiere als fühlende Wesen bei der Ausgestaltung der Rechtsvorschriften und der politischen Programme zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäß stelle sich dies nicht automatisch ein, sondern Tierrechtler und Tierschützer müssten weiterhin den Anspruch der Tiere in Konfliktfällen durchsetzen.





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