Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen Prignitzer Landschwein GmbH & Co. KG sowie zuständiges Veterinäramt!
Datum: Freitag, dem 31. Juli 2009
Thema: Infos


Wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zeigt die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt die Prignitzer Landschwein GmbH bei der Staatsanwaltschaft an. In dem Betrieb wurden Ferkeln ohne Betäubung die Hoden aus dem Leib gerissen. Das Veterinäramt wird wegen geleisteter Beihilfe ebenfalls angezeigt. Bildmaterial aus dem Betrieb wird wahrscheinlich heute um 21:45 Uhr im TV-Magazin „Kontraste“ (ARD-RBB) ausgestrahlt. Bilder auch vorab erhältlich.
Es gibt noch eine Steigerungsform der betäubungslosen Ferkelkastration: Das betäubungslose Herausreißen der Hoden, wie es bei der Prignitzer Landschwein GmbH & Co. KG in Groß Pankow im Land Brandenburg praktiziert wurde und wahrscheinlich noch wird.
Der wissenschaftliche Veterinärausschuss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit hat schon im Jahr 1997 festgestellt, dass das Reißen am Gewebe von Tieren mit erheblichen Schmerzen verbunden ist und damit abgeschafft werden muss. Auch das deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor, dass bei betäubungslosen Eingriffen alles getan werden muss, um die Leiden der Tiere zu minimieren.

Wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zeigt die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt die Prignitzer Landschwein GmbH bei der Staatsanwaltschaft an. In dem Betrieb wurden Ferkeln ohne Betäubung die Hoden aus dem Leib gerissen. Das Veterinäramt wird wegen geleisteter Beihilfe ebenfalls angezeigt. Bildmaterial aus dem Betrieb wird wahrscheinlich heute um 21:45 Uhr im TV-Magazin „Kontraste“ (ARD-RBB) ausgestrahlt. Bilder auch vorab erhältlich.
Es gibt noch eine Steigerungsform der betäubungslosen Ferkelkastration: Das betäubungslose Herausreißen der Hoden, wie es bei der Prignitzer Landschwein GmbH & Co. KG in Groß Pankow im Land Brandenburg praktiziert wurde und wahrscheinlich noch wird.
Der wissenschaftliche Veterinärausschuss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit hat schon im Jahr 1997 festgestellt, dass das Reißen am Gewebe von Tieren mit erheblichen Schmerzen verbunden ist und damit abgeschafft werden muss. Auch das deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor, dass bei betäubungslosen Eingriffen alles getan werden muss, um die Leiden der Tiere zu minimieren.





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