QS vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich - Wissenschaftlicher Berater von Peta Deutschland verurteilt!
Datum: Freitag, dem 24. Juli 2009
Thema: Infos


Mit Urteil vom 24. Juli 2009 hat die Zivilkammer 24 (Pressekammer) des Landgerichts Hamburg den wissenschaftlichen Berater von Peta Deutschland, Dr. Edmund Haferbeck, zu Schadensersatz dem Grunde nach verurteilt. Schon während des Verfahrens hatte Dr. Edmund Haferbeck eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben. Hierin verpflichtet sich Dr. Haferbeck unter Zahlung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung, die Verbreitung der falschen, herabwürdigenden Tatsachenbehauptungen über das QS-System und seine Systempartner zu unterlassen. Mit der Verurteilung zum Schadensersatz folgt die Kammer vollumfänglich dem Antrag der QS Qualität und Sicherheit GmbH, die sich mit einer Unterlassungs- und Feststellungsklage gegen Dr. Edmund Haferbeck zur Wehr gesetzt hatte.
Die Einleitung rechtlicher Maßnahmen gegen Dr. Edmund Haferbeck, den Peta Deutschland e.V. und ein Vorstandsmitglied war erforderlich geworden, weil erschreckende Foto- und Filmaufnahmen aus Mastbetrieben mit der Behauptung verbreitet worden waren, die gezeigten Betriebe würden am QS-System teilnehmen.

Mit Urteil vom 24. Juli 2009 hat die Zivilkammer 24 (Pressekammer) des Landgerichts Hamburg den wissenschaftlichen Berater von Peta Deutschland, Dr. Edmund Haferbeck, zu Schadensersatz dem Grunde nach verurteilt. Schon während des Verfahrens hatte Dr. Edmund Haferbeck eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben. Hierin verpflichtet sich Dr. Haferbeck unter Zahlung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung, die Verbreitung der falschen, herabwürdigenden Tatsachenbehauptungen über das QS-System und seine Systempartner zu unterlassen. Mit der Verurteilung zum Schadensersatz folgt die Kammer vollumfänglich dem Antrag der QS Qualität und Sicherheit GmbH, die sich mit einer Unterlassungs- und Feststellungsklage gegen Dr. Edmund Haferbeck zur Wehr gesetzt hatte.
Die Einleitung rechtlicher Maßnahmen gegen Dr. Edmund Haferbeck, den Peta Deutschland e.V. und ein Vorstandsmitglied war erforderlich geworden, weil erschreckende Foto- und Filmaufnahmen aus Mastbetrieben mit der Behauptung verbreitet worden waren, die gezeigten Betriebe würden am QS-System teilnehmen.





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