Das neue Düngegesetz: Wenn wir auch in Zukunft sauberes Trinkwasser haben wollen, geht kein Weg an der Novelle vorbei!
Datum: Mittwoch, dem 01. Februar 2017
Thema: News


Silke Looden zum Düngegesetz:

Bremen (ots) - Es wird Zeit, dass das neue Düngegesetz kommt - zum Schutz des Grundwassers und unserer Gesundheit.

Kaum zu glauben, mit welcher Ignoranz der Bund das Problem bislang aufgeschoben hat.

Nicht einmal eine milliardenschwere Klage der Europäischen Union wegen des Verstoßes gegen die europäische Nitratrichtlinie konnte die Lobbyisten im Deutschen Bundestag beeindrucken.

Bis zuletzt wird darum gestritten, ob Landwirte nun per Gesetz oder Verordnung dazu gezwungen werden, eine Nährstoffbilanz für ihren Hof vorzulegen.

Dabei geht kein Weg an der Novelle vorbei. Wenn wir auch in Zukunft sauberes Trinkwasser haben wollen, dürfen wir unser Grundwasser nicht weiter über die Maßen mit Nitrat belasten.

Das haben nicht nur die Landwirte zu verantworten, die mehr Tiere halten als ihre Felder an Gülle ertragen. Das haben auch diejenigen Verbraucher zu verantworten, die die Massentierhaltung unterstützen.

Wer sich heute über ein billiges Schnitzel freut, wird morgen mit einer teuren Wasserrechnung dafür bezahlen. Wir sollten die Warnungen der Wasserversorger endlich ernst nehmen.

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Klage der EU wegen Nitrat-Belastung in Deutschland - Ignorieren, hinhalten, versagen
(Youtube-Video, ZG, Standard-YouTube-Lizenz, 07.11.2016):

"Es ist ein einmaliges Dokument des Versagens. Auf rund 40 Seiten Anklageschrift - belegt mit 1500 Seiten Dokumenten-Anhang - rechnet die EU-Kommission mit der Umwelt- und Agrarpolitik der Bundesrepublik ab.

Seit Jahren steigt in vielen Regionen Deutschlands die Belastung des Grundwassers mit Nitrat. Hauptursache ist die Landwirtschaft, die Überdüngung mit Gülle und Mist. Das ist ein klarer Verstoß gegen die seit 1991 geltende EU-Nitratrichtlinie.

Die Klageschrift zeichnet akribisch nach, wie Deutschland seit Jahren das Problem ignoriert und die EU-Kommission hingehalten hat. Zum Beispiel werde zugelassen, dass wesentlich mehr Dünger auf die Äcker gebracht werde, als die Pflanzen überhaupt aufnehmen könnten, so ein zentraler Vorwurf der Kommission.

Auch die gesetzlichen Düngepausen von maximal drei Monaten seien viel zu kurz, heißt es in der Klageschrift. Stand der Wissenschaft seien fünf bis sieben Monate.

Schärfere Regelungen scheiterten bislang vor allem am Widerstand des Landwirtschaftsministeriums. Mitte vorigen Monats einigte sich die Koalition überraschend auf eine Reform der entsprechenden Vorschriften. Wilhelm Priesmeier, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, bezweifelt allerdings, ob damit die Klage der EU-Kommission hinfällig ist.

"Die Klage bezieht sich ja auf die alte Düngeverordnung. Und erst mit Vorlage der neuen Dünge-Verordnung und der Novelle des Düngegesetzes können letztendlich die Kommission und der EuGH prüfen, ob den Vorgaben der Nitratrichtlinie genüge getan ist oder nicht", sagt Priesmeier. "Ich befürchte mal, dass die jetzt vorliegende Novelle des Düngegesetzes und auch der Düngeverordnung nicht ausreichend sein wird."

Wie ernst es die EU-Kommission mit dieser Klage meint, ist übrigens nicht nur am Inhalt, sondern auch an dem Ton der Klageschrift deutlich zu erkennen. Vom Vorwurf, wissenschaftliche Erkenntnisse zu ignorieren bis hin zum "bloßen Spiel mit Begrifflichkeiten" reichen die am Rande der juristischen Argumente ausgeführten Attacken gegen Berlin.

Ihre Entschlossenheit beim Thema Nitrat stellte die Kommission bereits im Streit mit Frankreich unter Beweis. Auch dort landete der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof - der Klage wurde stattgegeben. Derzeit verhandelt Paris mit Brüssel über das mögliche Strafmaß. In der Diskussion ist unter anderem eine Geldstrafe von bis zu drei Milliarden Euro. Bei einer Verurteilung dürfte auf Deutschland Ähnliches zukommen.

Aber eine Geldstrafe wäre noch das geringste Problem, meint SPD-Agrarexperte Priesmeier.

"In dem Urteilsspruch wären letztendlich Dinge enthalten, die wir dann unmittelbar und sofort in Gesetzesform umzusetzen hätten. Das würde natürlich auch den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers erheblich einschränken", sagt er. Konkret, so Priesmeier, könne das im Extremfall bedeuten, dass Gerichte in besonders nitratbelasteten Gebieten die Landwirtschaft völlig verbieten."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/3547004, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Silke Looden zum Düngegesetz:

Bremen (ots) - Es wird Zeit, dass das neue Düngegesetz kommt - zum Schutz des Grundwassers und unserer Gesundheit.

Kaum zu glauben, mit welcher Ignoranz der Bund das Problem bislang aufgeschoben hat.

Nicht einmal eine milliardenschwere Klage der Europäischen Union wegen des Verstoßes gegen die europäische Nitratrichtlinie konnte die Lobbyisten im Deutschen Bundestag beeindrucken.

Bis zuletzt wird darum gestritten, ob Landwirte nun per Gesetz oder Verordnung dazu gezwungen werden, eine Nährstoffbilanz für ihren Hof vorzulegen.

Dabei geht kein Weg an der Novelle vorbei. Wenn wir auch in Zukunft sauberes Trinkwasser haben wollen, dürfen wir unser Grundwasser nicht weiter über die Maßen mit Nitrat belasten.

Das haben nicht nur die Landwirte zu verantworten, die mehr Tiere halten als ihre Felder an Gülle ertragen. Das haben auch diejenigen Verbraucher zu verantworten, die die Massentierhaltung unterstützen.

Wer sich heute über ein billiges Schnitzel freut, wird morgen mit einer teuren Wasserrechnung dafür bezahlen. Wir sollten die Warnungen der Wasserversorger endlich ernst nehmen.

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"Es ist ein einmaliges Dokument des Versagens. Auf rund 40 Seiten Anklageschrift - belegt mit 1500 Seiten Dokumenten-Anhang - rechnet die EU-Kommission mit der Umwelt- und Agrarpolitik der Bundesrepublik ab.

Seit Jahren steigt in vielen Regionen Deutschlands die Belastung des Grundwassers mit Nitrat. Hauptursache ist die Landwirtschaft, die Überdüngung mit Gülle und Mist. Das ist ein klarer Verstoß gegen die seit 1991 geltende EU-Nitratrichtlinie.

Die Klageschrift zeichnet akribisch nach, wie Deutschland seit Jahren das Problem ignoriert und die EU-Kommission hingehalten hat. Zum Beispiel werde zugelassen, dass wesentlich mehr Dünger auf die Äcker gebracht werde, als die Pflanzen überhaupt aufnehmen könnten, so ein zentraler Vorwurf der Kommission.

Auch die gesetzlichen Düngepausen von maximal drei Monaten seien viel zu kurz, heißt es in der Klageschrift. Stand der Wissenschaft seien fünf bis sieben Monate.

Schärfere Regelungen scheiterten bislang vor allem am Widerstand des Landwirtschaftsministeriums. Mitte vorigen Monats einigte sich die Koalition überraschend auf eine Reform der entsprechenden Vorschriften. Wilhelm Priesmeier, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, bezweifelt allerdings, ob damit die Klage der EU-Kommission hinfällig ist.

"Die Klage bezieht sich ja auf die alte Düngeverordnung. Und erst mit Vorlage der neuen Dünge-Verordnung und der Novelle des Düngegesetzes können letztendlich die Kommission und der EuGH prüfen, ob den Vorgaben der Nitratrichtlinie genüge getan ist oder nicht", sagt Priesmeier. "Ich befürchte mal, dass die jetzt vorliegende Novelle des Düngegesetzes und auch der Düngeverordnung nicht ausreichend sein wird."

Wie ernst es die EU-Kommission mit dieser Klage meint, ist übrigens nicht nur am Inhalt, sondern auch an dem Ton der Klageschrift deutlich zu erkennen. Vom Vorwurf, wissenschaftliche Erkenntnisse zu ignorieren bis hin zum "bloßen Spiel mit Begrifflichkeiten" reichen die am Rande der juristischen Argumente ausgeführten Attacken gegen Berlin.

Ihre Entschlossenheit beim Thema Nitrat stellte die Kommission bereits im Streit mit Frankreich unter Beweis. Auch dort landete der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof - der Klage wurde stattgegeben. Derzeit verhandelt Paris mit Brüssel über das mögliche Strafmaß. In der Diskussion ist unter anderem eine Geldstrafe von bis zu drei Milliarden Euro. Bei einer Verurteilung dürfte auf Deutschland Ähnliches zukommen.

Aber eine Geldstrafe wäre noch das geringste Problem, meint SPD-Agrarexperte Priesmeier.

"In dem Urteilsspruch wären letztendlich Dinge enthalten, die wir dann unmittelbar und sofort in Gesetzesform umzusetzen hätten. Das würde natürlich auch den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers erheblich einschränken", sagt er. Konkret, so Priesmeier, könne das im Extremfall bedeuten, dass Gerichte in besonders nitratbelasteten Gebieten die Landwirtschaft völlig verbieten."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/3547004, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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