Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Gewappnet für den Wintereinbruch
Datum: Mittwoch, dem 21. Oktober 2015
Thema: Infos


Wer ist verantwortlich für die Beseitigung von Schnee und Eis?

Magdeburg, 21.10.2015. Angesichts der immer niedrigeren Temperaturen, macht der Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg auf die Regeln für Mieter und Vermieter in der kalten Jahreszeit aufmerksam. „Jedes Jahr stellen sich sowohl Mieter als auch Vermieter die Frage, wer dafür verantwortlich ist, Eis und Schnee zu beseitigen“, so der Immobilienexperte Filor. „Prinzipiell tragen Hauseigentümer die Verantwortung für freie und sichere Gehwege. Das heißt aber nicht, dass der Vermieter diese Pflicht nicht auch auf den Mieter übertragen kann“, so Thomas Filor weiter. Dies muss jedoch auch deutlich im Mietvertrag verankert sein – eine allgemeine Hausordnung reicht in diesem Fall nämlich nicht aus. Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) können in der Hausordnung jedoch die Pflichten individuell konkretisiert werden. Der sogenannte Winterdienst muss in den meisten Fällen unter der Woche zwischen 7.00 und 20.00 Uhr gewährleistet sein. Am Wochenende und an Feiertagen startet der Winterdienst erst um 8.00 Uhr. „Den Winterdienst antreten muss man, wenn es schneit. Dazu muss man den Gehweg unmittelbar vor seinem Haus von Schnee und Eis befreien – und das mit einer Mindestbreite von einem Meter“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Bei Glatteis sei man zudem verpflichtet, zusätzlich zu streuen, so Filor.

Des Weiteren ist es nicht möglich, sich urlaubs-, geschäfts-, oder krankheitsbedingt vom Winterdienst freizumachen. „Tritt einer dieser Fälle ein, muss man für Ersatz sorgen, denn derjenige, der streut, haftet bei einem Unfall eines Passanten“, betont Thomas Filor. Schließlich kann auch eine professionelle Firma oder der Hausmeister mit dem Winterdienst beauftragt werden. Man sollte bei solchen Beauftragungen darauf achten, dass diese auch die Haftung im möglichen Regress übernimmt. Im Endeffekt ist es aber immer der Hauseigentümer, der sich täglich vergewissern sollte, ob seine Immobilie gewappnet ist für einen Wintereinbruch. Abschließend rät Thomas Filor sich darüber zu informieren, ob die Gehwege überhaupt für maschinelle Schneebeseitigung freigegeben sind: „In Berlin ist dieses Thema gerade präsent. Hier gibt es kleine Straßen, deren Gehwege nicht richtig befestigt sind und Fahrzeuge erhebliche Schäden anrichten können“, so der Immobilienexperte.

Weitere Informationen unter http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/

Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: info@eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/


(Weitere interessante Berlin News & Berlin Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> FilorEmissionshaus << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Wer ist verantwortlich für die Beseitigung von Schnee und Eis?

Magdeburg, 21.10.2015. Angesichts der immer niedrigeren Temperaturen, macht der Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg auf die Regeln für Mieter und Vermieter in der kalten Jahreszeit aufmerksam. „Jedes Jahr stellen sich sowohl Mieter als auch Vermieter die Frage, wer dafür verantwortlich ist, Eis und Schnee zu beseitigen“, so der Immobilienexperte Filor. „Prinzipiell tragen Hauseigentümer die Verantwortung für freie und sichere Gehwege. Das heißt aber nicht, dass der Vermieter diese Pflicht nicht auch auf den Mieter übertragen kann“, so Thomas Filor weiter. Dies muss jedoch auch deutlich im Mietvertrag verankert sein – eine allgemeine Hausordnung reicht in diesem Fall nämlich nicht aus. Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) können in der Hausordnung jedoch die Pflichten individuell konkretisiert werden. Der sogenannte Winterdienst muss in den meisten Fällen unter der Woche zwischen 7.00 und 20.00 Uhr gewährleistet sein. Am Wochenende und an Feiertagen startet der Winterdienst erst um 8.00 Uhr. „Den Winterdienst antreten muss man, wenn es schneit. Dazu muss man den Gehweg unmittelbar vor seinem Haus von Schnee und Eis befreien – und das mit einer Mindestbreite von einem Meter“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Bei Glatteis sei man zudem verpflichtet, zusätzlich zu streuen, so Filor.

Des Weiteren ist es nicht möglich, sich urlaubs-, geschäfts-, oder krankheitsbedingt vom Winterdienst freizumachen. „Tritt einer dieser Fälle ein, muss man für Ersatz sorgen, denn derjenige, der streut, haftet bei einem Unfall eines Passanten“, betont Thomas Filor. Schließlich kann auch eine professionelle Firma oder der Hausmeister mit dem Winterdienst beauftragt werden. Man sollte bei solchen Beauftragungen darauf achten, dass diese auch die Haftung im möglichen Regress übernimmt. Im Endeffekt ist es aber immer der Hauseigentümer, der sich täglich vergewissern sollte, ob seine Immobilie gewappnet ist für einen Wintereinbruch. Abschließend rät Thomas Filor sich darüber zu informieren, ob die Gehwege überhaupt für maschinelle Schneebeseitigung freigegeben sind: „In Berlin ist dieses Thema gerade präsent. Hier gibt es kleine Straßen, deren Gehwege nicht richtig befestigt sind und Fahrzeuge erhebliche Schäden anrichten können“, so der Immobilienexperte.

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Thomas Filor
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39112 Magdeburg
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