Rupprecht/Albsteiger, CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: Mit ''Masterplan Medizinstudium 2020'' ärztliche Versorgung auch auf dem Land sichern!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News


Berlin (ots) - Auswahl der Studienplatzbewerber muss künftig zielgerichteter erfolgen!

Bund und Länder haben mit der Arbeit am "Masterplan Medizinstudium 2020" begonnen. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und die zuständige Berichterstatterin, Katrin Albsteiger (beide CSU):

Albert Rupprecht: "Mit dem 'Masterplan Medizinstudium 2020' müssen die Weichen dafür gestellt werden, die Rolle und Wertschätzung der Allgemeinmedizin zu stärken, die Praxisnähe in der Ausbildung von Ärzten zu fördern und die Auswahl der Studienplatzbewerber zielgerichteter zu gestalten.

Dies sind wesentliche Voraussetzungen, um eine flächendeckende und wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung auch in ländlichen Regionen in den kommenden Jahren sicherzustellen.

Konkret setzen wir uns deshalb unter anderem dafür ein, bei der Auswahl von Studienplatzbewerbern neben der Abiturnote gleichwertig auch weitere Kriterien zu berücksichtigen, die Aussagekraft hinsichtlich der Motivation und Eignung für eine spätere ärztliche Tätigkeit besitzen.

Länder und Hochschulen sind gefordert, hierfür ihre Möglichkeiten beim dezentralen Vergabeverfahren vollumfänglich zu nutzen."

Katrin Albsteiger: "Die niedergelassenen Ärzte sind eine unverzichtbare Säule der Gesundheitsversorgung.

Gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel müssen wir einen wirksamen Weg einerseits gegen den Mangel von niedergelassenen Ärzten, andererseits aber auch gegen den Mangel von Ärzten in bestimmten Fachbereichen im ländlichen Raum finden.

Sofern verfassungsrechtlich möglich, sollte daher im Rahmen einer Landarztquote eine bestimmte Zahl von Studienplätzen denjenigen vorbehalten werden, die sich verpflichten, nach vollständig abgeschlossener Ausbildung für eine bestimmte Zeit im ländlichen Raum zu praktizieren.

Ein solcher Schritt ist aus unserer Sicht dringend notwendig, denn in Deutschland gibt es bereits vereinzelt Gebiete, in denen die medizinische Grundversorgung bald nicht mehr ausreichend gewährleistet sein wird."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/3051254, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Auswahl der Studienplatzbewerber muss künftig zielgerichteter erfolgen!

Bund und Länder haben mit der Arbeit am "Masterplan Medizinstudium 2020" begonnen. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und die zuständige Berichterstatterin, Katrin Albsteiger (beide CSU):

Albert Rupprecht: "Mit dem 'Masterplan Medizinstudium 2020' müssen die Weichen dafür gestellt werden, die Rolle und Wertschätzung der Allgemeinmedizin zu stärken, die Praxisnähe in der Ausbildung von Ärzten zu fördern und die Auswahl der Studienplatzbewerber zielgerichteter zu gestalten.

Dies sind wesentliche Voraussetzungen, um eine flächendeckende und wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung auch in ländlichen Regionen in den kommenden Jahren sicherzustellen.

Konkret setzen wir uns deshalb unter anderem dafür ein, bei der Auswahl von Studienplatzbewerbern neben der Abiturnote gleichwertig auch weitere Kriterien zu berücksichtigen, die Aussagekraft hinsichtlich der Motivation und Eignung für eine spätere ärztliche Tätigkeit besitzen.

Länder und Hochschulen sind gefordert, hierfür ihre Möglichkeiten beim dezentralen Vergabeverfahren vollumfänglich zu nutzen."

Katrin Albsteiger: "Die niedergelassenen Ärzte sind eine unverzichtbare Säule der Gesundheitsversorgung.

Gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel müssen wir einen wirksamen Weg einerseits gegen den Mangel von niedergelassenen Ärzten, andererseits aber auch gegen den Mangel von Ärzten in bestimmten Fachbereichen im ländlichen Raum finden.

Sofern verfassungsrechtlich möglich, sollte daher im Rahmen einer Landarztquote eine bestimmte Zahl von Studienplätzen denjenigen vorbehalten werden, die sich verpflichten, nach vollständig abgeschlossener Ausbildung für eine bestimmte Zeit im ländlichen Raum zu praktizieren.

Ein solcher Schritt ist aus unserer Sicht dringend notwendig, denn in Deutschland gibt es bereits vereinzelt Gebiete, in denen die medizinische Grundversorgung bald nicht mehr ausreichend gewährleistet sein wird."

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