DRV-Präsident Nüssel zur EEG-Novelle: Licht und Schatten für die Genossenschaften!
Datum: Dienstag, dem 01. Juli 2014
Thema: Infos


Berlin (ots) - "Die (...) vom Bundestag verabschiedete EEG-Novelle wirft Licht und Schatten auf die genossenschaftliche Agrarwirtschaft", erklärt Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) in einer ersten Stellungnahme.

Der Verband begrüßt grundsätzlich die Regelungen zur besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen. Anfänglich sollte die Agrar- und Ernährungswirtschaft noch leer ausgehen.

Nun können Unternehmen der Milch-, Futter- und Fleischwirtschaft zumindest über die Härtefallregelung eine Entlastung zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit erhalten.

Bei der konkreten Ausgestaltung besteht allerdings noch Nachbesserungsbedarf. Das gilt insbesondere für die Zuordnung der energieintensiven Unternehmen in die so genannte Liste 1 und 2 durch die Europäische Kommission.

"Möglicherweise wurden veraltete Zahlen zugrunde gelegt. Daher fordere ich die Kommission auf, ihre Einteilung anhand von aktuellen Daten vorzunehmen", so der DRV-Präsident.

Bedauerlich ist aus Sicht des DRV, dass der Eigenstromverbrauch von energieintensiven Unternehmen erstmals und vor allem höher als zunächst geplant mit der EEG-Umlage belastet werden soll.

Dadurch wird den Unternehmen die Möglichkeit genommen, ihre Stromkosten durch Eigenerzeugung zu reduzieren. Das gilt umso mehr, als diese Strommengen weder auf dem Markt abgesetzt, noch in das öffentliche Netz eingespeist werden müssen.

Völlig inakzeptabel ist allerdings die Regelung, dass Bestandsanlagen nur bis einschließlich 2016 von der EEG-Umlage befreit sein sollen. "Ich habe erhebliche Zweifel, ob eine solche Regelung mit dem Rückwirkungsverbot zu vereinbaren ist", betont Manfred Nüssel.

Insgesamt geht der DRV davon aus, dass mit dieser Novellierung nur bedingt verlässliche und Wettbewerb stärkende Rahmenbedingungen für Investitionen in Erneuerbare Energien geschaffen werden.

"Daher wird es für die genossenschaftlichen Unternehmen schwieriger werden, ihren wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende zu leisten", unterstreicht der DRV-Präsident.

Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV):

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 2.385 DRV-Mitgliedsunternehmen im Agrarhandel und in der Verarbeitung von Agrarerzeugnissen mit rund 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 67,5 Mrd. Euro.

Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

Pressekontakt:

DRV-Pressestelle
Frau Monika Windbergs
Tel: 030 856214-430
E-Mail: presse@drv.raiffeisen.de

Zitiert aus www.presseportal.de/pm/6949/2771035/praesident-nuessel-zur-eeg-novelle-licht-und-schatten-fuer-die-genossenschaften von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

(Weitere interessante Infos & News zur Agrarwirtschaft / Landwirtschaft Politik @ Politik @ Agrar-Center.de.)


Berlin (ots) - "Die (...) vom Bundestag verabschiedete EEG-Novelle wirft Licht und Schatten auf die genossenschaftliche Agrarwirtschaft", erklärt Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) in einer ersten Stellungnahme.

Der Verband begrüßt grundsätzlich die Regelungen zur besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen. Anfänglich sollte die Agrar- und Ernährungswirtschaft noch leer ausgehen.

Nun können Unternehmen der Milch-, Futter- und Fleischwirtschaft zumindest über die Härtefallregelung eine Entlastung zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit erhalten.

Bei der konkreten Ausgestaltung besteht allerdings noch Nachbesserungsbedarf. Das gilt insbesondere für die Zuordnung der energieintensiven Unternehmen in die so genannte Liste 1 und 2 durch die Europäische Kommission.

"Möglicherweise wurden veraltete Zahlen zugrunde gelegt. Daher fordere ich die Kommission auf, ihre Einteilung anhand von aktuellen Daten vorzunehmen", so der DRV-Präsident.

Bedauerlich ist aus Sicht des DRV, dass der Eigenstromverbrauch von energieintensiven Unternehmen erstmals und vor allem höher als zunächst geplant mit der EEG-Umlage belastet werden soll.

Dadurch wird den Unternehmen die Möglichkeit genommen, ihre Stromkosten durch Eigenerzeugung zu reduzieren. Das gilt umso mehr, als diese Strommengen weder auf dem Markt abgesetzt, noch in das öffentliche Netz eingespeist werden müssen.

Völlig inakzeptabel ist allerdings die Regelung, dass Bestandsanlagen nur bis einschließlich 2016 von der EEG-Umlage befreit sein sollen. "Ich habe erhebliche Zweifel, ob eine solche Regelung mit dem Rückwirkungsverbot zu vereinbaren ist", betont Manfred Nüssel.

Insgesamt geht der DRV davon aus, dass mit dieser Novellierung nur bedingt verlässliche und Wettbewerb stärkende Rahmenbedingungen für Investitionen in Erneuerbare Energien geschaffen werden.

"Daher wird es für die genossenschaftlichen Unternehmen schwieriger werden, ihren wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende zu leisten", unterstreicht der DRV-Präsident.

Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV):

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 2.385 DRV-Mitgliedsunternehmen im Agrarhandel und in der Verarbeitung von Agrarerzeugnissen mit rund 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 67,5 Mrd. Euro.

Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

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Frau Monika Windbergs
Tel: 030 856214-430
E-Mail: presse@drv.raiffeisen.de

Zitiert aus www.presseportal.de/pm/6949/2771035/praesident-nuessel-zur-eeg-novelle-licht-und-schatten-fuer-die-genossenschaften von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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