Neue OZ: Kommentar zu Agrar / Tiere: In der Sackgasse!
Datum: Dienstag, dem 24. Dezember 2013
Thema: Infos


OpenPr.de: Osnabrück (ots) - Das massenhafte Töten männlicher Küken verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Wirtschaftliche Erwägungen sind kein ausreichender Grund für die Entsorgung der Brüder der Legehennen durch Vergasen oder Schreddern.

Die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster, die zum Verbot in Nordrhein-Westfalen geführt hat, ist plausibel.

Die gängige Praxis in Brütereien ist damit illegal und die Abwägung von wirtschaftlichen Interessen und ethischen Aspekten hinfällig.

OpenPr.de: Osnabrück (ots) - Das massenhafte Töten männlicher Küken verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Wirtschaftliche Erwägungen sind kein ausreichender Grund für die Entsorgung der Brüder der Legehennen durch Vergasen oder Schreddern.

Die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster, die zum Verbot in Nordrhein-Westfalen geführt hat, ist plausibel.

Die gängige Praxis in Brütereien ist damit illegal und die Abwägung von wirtschaftlichen Interessen und ethischen Aspekten hinfällig.





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