FDP will Undercover-Aufnahmen in Tierställen stoppen!
Datum: Sonntag, dem 15. September 2013
Thema: Infos


OpenPr.de: Die Bundestagsabgeordnete Dr. Christel Happach-Kassan kritisiert die Berichterstattungen von ARD-Politmagazinen und renommierten Magazinen, weil sie Undercover-Material aus Massentierhaltung zeigen.

Nach dem Willen der agrarpolitischen Sprecherin der FDP sollten solche Aufnahmen aus den Medien verschwinden, wie sie diese Woche in einer Pressemitteilung verlautbaren lies.

Anlass waren Aufnahmen aus Bioputenställen, die letzte Woche vom ARD-Magazin FAKT und Spiegel-Online veröffentlicht wurden.

Die Organisation Animal Rights Watch (ARIWA) hatte diese Aufnahmen zur Verfügung gestellt und gerät deshalb nun in die Kritik der FDP.

„Es ist ein Skandal, wie die FDP mit solchen Äußerungen Berichterstatter und Tierschützer kriminalisiert und die Tierquäler in Schutz nimmt“, so Jürgen Foß.

Der Vorsitzende von Animal Rights Watch verweist darauf, dass Undercover-Aufnahmen selbstverständlich veröffentlicht werden dürfen, wenn sie Straftaten oder allgemeine Missstände aufdecken, die von hohem öffentlichem Interesse sind.

Animal Rights Watch hatte bereits in 2009 ein dahingehendes Gerichtsurteil erwirkt. Das Landgericht Hamburg vertrat in der Urteilsbegründung [324 O 864/06] die Auffassung, dass „das öffentliche Interesse […] gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Klägerin“ überwog.

Zudem sei diese Berichterstattung ein wesentlicher „Beitrag zum Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage“.

Die Kritik der FDP an der Veröffentlichung von Undercover-Aufnahmen stellt nach Ansicht von Animal Rights Watch einen Angriff auf die Pressefreiheit dar und hat „weitereichende Folgen für den investigativen Journalismus weit über den Tierschutz hinaus“.

Selbstkontrolle hat versagt:

Dass amtliche Kontrollen oft nicht greifen und Anzeigen gegen Tierquäler regelmäßig eingestellt werden, ist Tierschutzalltag. Ohne den Mut einzelner Filmemacher könnte die Tierindustrie ungehindert ihr Tun vor der Öffentlichkeit verstecken.

Jürgen Foß: „Zustände wie jüngst in ARD FAKT und Spiegel Online gezeigt, können ungehindert fortbestehen, weil die Politik nicht handelt. Das Dokumentieren der wahren Gegebenheiten, die man nicht in vorbereiteten Presseställen findet, wird geradewegs zur Bürgerpflicht“, so Foß.

„Ohne öffentlichen Druck werden auch weiterhin die geschundenen Tiere aus den Filmaufnahmen auf den Tellern der Verbraucher landen. Die aus FDP-Sicht ausreichende Selbstkontrolle der Agrarwirtschaft hat auf ganzer Strecke versagt.“

Noch am Wochenende hat die FDP in Berlin gegen die von Edward Snowden publik gemachte NSA-Überwachung demonstriert. Die Logik von Happach-Kassan würde es auch Whistleblowern und Portalen wie Wikileaks verunmöglichen, skandalöse Zustände öffentlich zu machen.

„Für die angeblich freiheitliche FDP bedeutet Freiheit nur die Freiheit für Agrarindustrielle, ungestört maximale Profite auf Kosten anderer zu erwirtschaften. Die Freiheit der Bürger auf Information ist nicht gemeint und die Freiheit der Tiere schon gar nicht“, so Jürgen Foß.

Juristisch gibt es keinen „Einbruch“:

Die Agrarsprecherin der Liberalen bezeichnet das Erstellen von Filmaufnahmen durch Tierschützer als „Einbruch“. Der Begriff „Einbruch“ ist alleinstehend als Straftat jedoch unbekannt und wird umgangssprachlich für den Straftatbestand des Einbruchdiebstahls verwendet.

Einbruchdiebstahl ist in solchen Fällen jedoch nicht zutreffend, da beim Erstellen der Filmaufnahmen nichts entwendet, verändert oder aufgebrochen wird. „Solche Handlungen können maximal einen - in sehr abgeschwächter Form vorliegenden - Hausfriedensbruch darstellen“, so Jürgen Foß.

Dabei wird lediglich die „Privatsphäre Stall“ tangiert, aber auf der anderen Seite tierschutzrechtliche Verstöße aufgedeckt und Missstände dokumentiert, die einem hohen öffentlichen Interesse unterliegen.

„Ohne solche heimlich erstellten Aufnahmen wüsste niemand, wie es tatsächlich in unvorbereiteten Ställen aussieht“, so Foß abschließend, der sich mehr Sachverstand von der FDP wünscht, „bevor sie sich zu solchen Themen äußert und die Machenschaften der Tierindustrie verstecken will“.

Mehr zum Urteil aus 2009:

www.ariwa.org/wissen-a-z/archiv/wissen-archiv/35-hintergr...

Animal Rights Watch e.V.
Verwaltung: Hirschbachstraße 57, 73431 Aalen
Sitz: Siegen/NRW.
Pressekontakt: Wolfgang Siebert, Tel.: 01577-6633353, E-Mail:

Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) ist eine gemeinnützige, bundesweit tätige Tierrechtsorganisation. ARIWA deckt die Zustände in der Tierindustrie auf und fördert eine tierfreundliche, vegane Lebensweise.

Bundesweite Bekanntheit erlangte ARIWA durch die Veröffentlichung von Recherchen in Bio-Betrieben und durch die Ausrichtung des „Vegan Street Day“ in Stuttgart und Dortmund. Zahlreiche politische TV-Magazine sowie viele Print- und Onlinemedien nutzen regelmäßig von ARIWA zur Verfügung gestelltes Bildmaterial.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/746892/FDP-will-Undercover-Aufnahmen-in-Tierstaellen-stoppen.html von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

(Weitere interessante Infos & News zur Agrarwirtschaft / Landwirtschaft Politik @ Politik @ Agrar-Center.de.)


OpenPr.de: Die Bundestagsabgeordnete Dr. Christel Happach-Kassan kritisiert die Berichterstattungen von ARD-Politmagazinen und renommierten Magazinen, weil sie Undercover-Material aus Massentierhaltung zeigen.

Nach dem Willen der agrarpolitischen Sprecherin der FDP sollten solche Aufnahmen aus den Medien verschwinden, wie sie diese Woche in einer Pressemitteilung verlautbaren lies.

Anlass waren Aufnahmen aus Bioputenställen, die letzte Woche vom ARD-Magazin FAKT und Spiegel-Online veröffentlicht wurden.

Die Organisation Animal Rights Watch (ARIWA) hatte diese Aufnahmen zur Verfügung gestellt und gerät deshalb nun in die Kritik der FDP.

„Es ist ein Skandal, wie die FDP mit solchen Äußerungen Berichterstatter und Tierschützer kriminalisiert und die Tierquäler in Schutz nimmt“, so Jürgen Foß.

Der Vorsitzende von Animal Rights Watch verweist darauf, dass Undercover-Aufnahmen selbstverständlich veröffentlicht werden dürfen, wenn sie Straftaten oder allgemeine Missstände aufdecken, die von hohem öffentlichem Interesse sind.

Animal Rights Watch hatte bereits in 2009 ein dahingehendes Gerichtsurteil erwirkt. Das Landgericht Hamburg vertrat in der Urteilsbegründung [324 O 864/06] die Auffassung, dass „das öffentliche Interesse […] gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Klägerin“ überwog.

Zudem sei diese Berichterstattung ein wesentlicher „Beitrag zum Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage“.

Die Kritik der FDP an der Veröffentlichung von Undercover-Aufnahmen stellt nach Ansicht von Animal Rights Watch einen Angriff auf die Pressefreiheit dar und hat „weitereichende Folgen für den investigativen Journalismus weit über den Tierschutz hinaus“.

Selbstkontrolle hat versagt:

Dass amtliche Kontrollen oft nicht greifen und Anzeigen gegen Tierquäler regelmäßig eingestellt werden, ist Tierschutzalltag. Ohne den Mut einzelner Filmemacher könnte die Tierindustrie ungehindert ihr Tun vor der Öffentlichkeit verstecken.

Jürgen Foß: „Zustände wie jüngst in ARD FAKT und Spiegel Online gezeigt, können ungehindert fortbestehen, weil die Politik nicht handelt. Das Dokumentieren der wahren Gegebenheiten, die man nicht in vorbereiteten Presseställen findet, wird geradewegs zur Bürgerpflicht“, so Foß.

„Ohne öffentlichen Druck werden auch weiterhin die geschundenen Tiere aus den Filmaufnahmen auf den Tellern der Verbraucher landen. Die aus FDP-Sicht ausreichende Selbstkontrolle der Agrarwirtschaft hat auf ganzer Strecke versagt.“

Noch am Wochenende hat die FDP in Berlin gegen die von Edward Snowden publik gemachte NSA-Überwachung demonstriert. Die Logik von Happach-Kassan würde es auch Whistleblowern und Portalen wie Wikileaks verunmöglichen, skandalöse Zustände öffentlich zu machen.

„Für die angeblich freiheitliche FDP bedeutet Freiheit nur die Freiheit für Agrarindustrielle, ungestört maximale Profite auf Kosten anderer zu erwirtschaften. Die Freiheit der Bürger auf Information ist nicht gemeint und die Freiheit der Tiere schon gar nicht“, so Jürgen Foß.

Juristisch gibt es keinen „Einbruch“:

Die Agrarsprecherin der Liberalen bezeichnet das Erstellen von Filmaufnahmen durch Tierschützer als „Einbruch“. Der Begriff „Einbruch“ ist alleinstehend als Straftat jedoch unbekannt und wird umgangssprachlich für den Straftatbestand des Einbruchdiebstahls verwendet.

Einbruchdiebstahl ist in solchen Fällen jedoch nicht zutreffend, da beim Erstellen der Filmaufnahmen nichts entwendet, verändert oder aufgebrochen wird. „Solche Handlungen können maximal einen - in sehr abgeschwächter Form vorliegenden - Hausfriedensbruch darstellen“, so Jürgen Foß.

Dabei wird lediglich die „Privatsphäre Stall“ tangiert, aber auf der anderen Seite tierschutzrechtliche Verstöße aufgedeckt und Missstände dokumentiert, die einem hohen öffentlichen Interesse unterliegen.

„Ohne solche heimlich erstellten Aufnahmen wüsste niemand, wie es tatsächlich in unvorbereiteten Ställen aussieht“, so Foß abschließend, der sich mehr Sachverstand von der FDP wünscht, „bevor sie sich zu solchen Themen äußert und die Machenschaften der Tierindustrie verstecken will“.

Mehr zum Urteil aus 2009:

www.ariwa.org/wissen-a-z/archiv/wissen-archiv/35-hintergr...

Animal Rights Watch e.V.
Verwaltung: Hirschbachstraße 57, 73431 Aalen
Sitz: Siegen/NRW.
Pressekontakt: Wolfgang Siebert, Tel.: 01577-6633353, E-Mail:

Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) ist eine gemeinnützige, bundesweit tätige Tierrechtsorganisation. ARIWA deckt die Zustände in der Tierindustrie auf und fördert eine tierfreundliche, vegane Lebensweise.

Bundesweite Bekanntheit erlangte ARIWA durch die Veröffentlichung von Recherchen in Bio-Betrieben und durch die Ausrichtung des „Vegan Street Day“ in Stuttgart und Dortmund. Zahlreiche politische TV-Magazine sowie viele Print- und Onlinemedien nutzen regelmäßig von ARIWA zur Verfügung gestelltes Bildmaterial.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/746892/FDP-will-Undercover-Aufnahmen-in-Tierstaellen-stoppen.html von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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