Reinhard Schultz, Biogasrat+: Biogasdialog des Umweltministers ohne Minister / Gute Diskussion - vorgefasste Ergebnisse!
Datum: Dienstag, dem 05. Februar 2013
Thema: News


Berlin (ots) - Die 2. EEG-Dialogveranstaltung des Bundesumweltministers zum EEG mit dem Schwerpunkt Biogas wurde zwar von Peter Altmaier mit einem Bekenntnis zu seiner umstrittenen Strompreisbremse eröffnet, fand dann doch ohne ihn statt. Grippe.

Das machte aber nichts, weil die Zusammenfassung der Ergebnisse durch seinen Abteilungsleiter für die Energiewende offenbar schon vorher geschrieben war und nicht mit der Diskussion zu tun hatte, die zuvor geführt worden war.

In der ersten Diskussionsrunde "Potenziale" haben alle Podiumsteilnehmer mit Ausnahme des Naturschutzes noch große zusätzliche Potenziale bescheinigt.

Das gilt für landwirtschaftliche Flächen, auf den sich Nutzungen ändern, besonders auch im Bereich der bioenergetischen Nutzung (Rückgang der Ölsaaten für Biodiesel). Das gilt für hohe Effizienzsteigerungen in der gesamten Wertschöpfungskette (bis zu 30 Prozent in zehn Jahren). Das gilt für die großen und kaum erschlossenen Abfall- und Reststoffpotenziale.

Aber auch der Vertreter des Naturschutzes, ähnlich wie Frau Staatssekretärin Ingrid Nestle (Schleswig-Holstein), sehen außerhalb der 21 Mais-Landkreise zusätzliche Möglichkeiten für Energiepflanzenanbau in den übrigen über 400 Landkreisen in Deutschland.

Zum Thema Reststoffe: Die hohen Reststoffpotenziale für die Methanerzeugung sind noch zu erschließen. Das ist eine Frage der richtigen Signale. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hilft.

Aber noch wichtiger wäre es, Biogas/Biomethan künftig substratunabhängig zu vergüten (nach dem Modell des Biogasrat+ einen substratunabhängigen Mehrkostenzuschlag zu geben). Dann würde sich ein vernünftiges Preisgefälle am Markt entwickeln, bei dem Reststoffe immer günstiger sind, als NawaRo. Wenn der Markt groß genug ist, werden auch NawaRo hineingenommen.

Verbraucherschützer Holger Krahwinkel hat Recht: Alles eine Frage des anlegbaren Vergleichspreises.

In der zweiten Diskussionsrunde "künftige Rolle von Biogas" vertrat ausschließlich der Vertreter der bayrischen Staatskanzlei die Auffassung, 2700 bayrische Vorortverstromungsanlagen mit überwiegend unter 125 kW durch Speicher und größere KWK-Anlagen in die Lage zu versetzen, flexibel Strom einzuspeisen.

Alle anderen äußerten Zweifel, ob das sinnvoll und bezahlbar sein. Hierzu sei angemerkt: Das notwendige Investment beliefe sich auf ca. 0,5 Mrd. Euro, die letztendlich zusätzlich umgelegt werden müssen, egal ob über das EEG oder über eingekaufte Systemdienstleistungen. Der Bayernplan ist nach Teilnehmeraussagen aus der gesamten Branche und allen Bauerverbänden außerhalb von Bayern geradezu eine Lachnummer.

Die Biogas-Bestandsanlagen in der Vor-Ort-Verstromung, wie auch alle anderen EEG-Anlagen, hat die Politik 20 Jahre "an der Backe".

Man könnte einen Teil von Ihnen ohne nachhaltiges Wärmekonzept aus der Wärmenutzungspflicht entlassen, wenn sie freiwillig Strom direkt vermarkten würden und nur einen Mehrkostenzuschlag aus der Umlage erhielten (Weiterentwicklung Marktprämie). Einen Teil könnte man an das Erdgasnetz anschließen, möglichst mehrere über eine gemeinsame Aufbereitungsanlage.

Das könnte als Mehraufwand auch vergütet werden, weil dadurch deutliche geringe Zusatzkosten entstehen, als wenn Kleinanlagen mit Speicher und Reservekapazität ausgestattet würden.

Die Zukunft bei Neuanlagen sollte überwiegend der Biomethaneinspeisung liegen. Auch darin waren sich die Teilnehmer des Podiums und die Redner aus dem Plenum weitgehend einig.

Und dabei wurde betont, dass Investitionen in die Biomethanwirtschaft niemals verlorene Investitionen sind. Denn im Lauf der Jahre kann immer wieder neu entschieden werden, welcher Teilstrom in die Stromerzeugung, in die Wärmenutzung oder in die Mobilität fließen soll.

(Apropos Mobilität: Gerade derjenige, der sich, wie der Abteilungsleiter Energiewende, in der ersten E 10 Debatte die Finger verbrannt hat, sollte wissen, dass reststoffstämmiges Biomethan die höchsten CO2-Minderungen ohne Teller und Tan-Konflikt mit sich bringt.)

Bemerkenswert waren viele Beiträge zur Kostenfrage. Die EEG-Umlage ist das eine, Systemkosten sind das andere.

Bei einer Vollkostenbetrachtung muss verursachergenau dargelegt werden, welche Energie welche Vollkosten verursacht. Dann ändert sich das Bild dramatisch. Die Einschätzung, wenn die Strompreise höher wären, wäre die EEG-Umlage niedriger ist zwar richtig.

Aber genauso richtig ist die Feststellung, dass wir dann insgesamt noch höhere Strompreise als heute hätten, nur wäre nicht die EEG-Umlage die Schuldige.

Nach dieser alles in allem ausgewogenen Diskussion war die Zusammenfassung des zuständigen Abteilungsleiters schon befremdlich. Die Aussage, dass der weitere Ausbau der Biogaswirtschaft von niemandem gefordert worden sei, stimmt ausdrücklich nicht.

Fast alle wollen einen kostenbewussten und marktwirtschaftlich organisierten Ausbau mit Biomethaneinspeisung und bedarfsgerechter Stromerzeugung. Letzter Hinweis: Seit dem EEG 2012 gibt es so gut wie keinen Zubau in der Vor-Ort-Verstromung.

Im Bereich Biomethaneinspeisung ist der Zubau weitgehend zum Stillstand gekommen, weil das neue KWK-Gesetz Biomethan-BHKW, die dem EGG unterliegen, unwirtschaftlich macht und so verhindert und darüber hinaus das Problem der getrennten Bilanzierung nicht gelöst ist.

Wenn das EEG angefasst wird, dann bitte auch in diesen beiden Punkten.

Pressekontakt:

Janet Hochi/Nantje Gloy/Marco Neher
Tel.: +49 30 201 431 33
E-Mail: geschaeftsstelle@biogasrat.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/78079/2410121/biogasrat_e_v/mail

(Weitere interessante Infos & News zur Agrarwirtschaft / Landwirtschaft Politik @ Politik @ Agrar-Center.de.)


Berlin (ots) - Die 2. EEG-Dialogveranstaltung des Bundesumweltministers zum EEG mit dem Schwerpunkt Biogas wurde zwar von Peter Altmaier mit einem Bekenntnis zu seiner umstrittenen Strompreisbremse eröffnet, fand dann doch ohne ihn statt. Grippe.

Das machte aber nichts, weil die Zusammenfassung der Ergebnisse durch seinen Abteilungsleiter für die Energiewende offenbar schon vorher geschrieben war und nicht mit der Diskussion zu tun hatte, die zuvor geführt worden war.

In der ersten Diskussionsrunde "Potenziale" haben alle Podiumsteilnehmer mit Ausnahme des Naturschutzes noch große zusätzliche Potenziale bescheinigt.

Das gilt für landwirtschaftliche Flächen, auf den sich Nutzungen ändern, besonders auch im Bereich der bioenergetischen Nutzung (Rückgang der Ölsaaten für Biodiesel). Das gilt für hohe Effizienzsteigerungen in der gesamten Wertschöpfungskette (bis zu 30 Prozent in zehn Jahren). Das gilt für die großen und kaum erschlossenen Abfall- und Reststoffpotenziale.

Aber auch der Vertreter des Naturschutzes, ähnlich wie Frau Staatssekretärin Ingrid Nestle (Schleswig-Holstein), sehen außerhalb der 21 Mais-Landkreise zusätzliche Möglichkeiten für Energiepflanzenanbau in den übrigen über 400 Landkreisen in Deutschland.

Zum Thema Reststoffe: Die hohen Reststoffpotenziale für die Methanerzeugung sind noch zu erschließen. Das ist eine Frage der richtigen Signale. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hilft.

Aber noch wichtiger wäre es, Biogas/Biomethan künftig substratunabhängig zu vergüten (nach dem Modell des Biogasrat+ einen substratunabhängigen Mehrkostenzuschlag zu geben). Dann würde sich ein vernünftiges Preisgefälle am Markt entwickeln, bei dem Reststoffe immer günstiger sind, als NawaRo. Wenn der Markt groß genug ist, werden auch NawaRo hineingenommen.

Verbraucherschützer Holger Krahwinkel hat Recht: Alles eine Frage des anlegbaren Vergleichspreises.

In der zweiten Diskussionsrunde "künftige Rolle von Biogas" vertrat ausschließlich der Vertreter der bayrischen Staatskanzlei die Auffassung, 2700 bayrische Vorortverstromungsanlagen mit überwiegend unter 125 kW durch Speicher und größere KWK-Anlagen in die Lage zu versetzen, flexibel Strom einzuspeisen.

Alle anderen äußerten Zweifel, ob das sinnvoll und bezahlbar sein. Hierzu sei angemerkt: Das notwendige Investment beliefe sich auf ca. 0,5 Mrd. Euro, die letztendlich zusätzlich umgelegt werden müssen, egal ob über das EEG oder über eingekaufte Systemdienstleistungen. Der Bayernplan ist nach Teilnehmeraussagen aus der gesamten Branche und allen Bauerverbänden außerhalb von Bayern geradezu eine Lachnummer.

Die Biogas-Bestandsanlagen in der Vor-Ort-Verstromung, wie auch alle anderen EEG-Anlagen, hat die Politik 20 Jahre "an der Backe".

Man könnte einen Teil von Ihnen ohne nachhaltiges Wärmekonzept aus der Wärmenutzungspflicht entlassen, wenn sie freiwillig Strom direkt vermarkten würden und nur einen Mehrkostenzuschlag aus der Umlage erhielten (Weiterentwicklung Marktprämie). Einen Teil könnte man an das Erdgasnetz anschließen, möglichst mehrere über eine gemeinsame Aufbereitungsanlage.

Das könnte als Mehraufwand auch vergütet werden, weil dadurch deutliche geringe Zusatzkosten entstehen, als wenn Kleinanlagen mit Speicher und Reservekapazität ausgestattet würden.

Die Zukunft bei Neuanlagen sollte überwiegend der Biomethaneinspeisung liegen. Auch darin waren sich die Teilnehmer des Podiums und die Redner aus dem Plenum weitgehend einig.

Und dabei wurde betont, dass Investitionen in die Biomethanwirtschaft niemals verlorene Investitionen sind. Denn im Lauf der Jahre kann immer wieder neu entschieden werden, welcher Teilstrom in die Stromerzeugung, in die Wärmenutzung oder in die Mobilität fließen soll.

(Apropos Mobilität: Gerade derjenige, der sich, wie der Abteilungsleiter Energiewende, in der ersten E 10 Debatte die Finger verbrannt hat, sollte wissen, dass reststoffstämmiges Biomethan die höchsten CO2-Minderungen ohne Teller und Tan-Konflikt mit sich bringt.)

Bemerkenswert waren viele Beiträge zur Kostenfrage. Die EEG-Umlage ist das eine, Systemkosten sind das andere.

Bei einer Vollkostenbetrachtung muss verursachergenau dargelegt werden, welche Energie welche Vollkosten verursacht. Dann ändert sich das Bild dramatisch. Die Einschätzung, wenn die Strompreise höher wären, wäre die EEG-Umlage niedriger ist zwar richtig.

Aber genauso richtig ist die Feststellung, dass wir dann insgesamt noch höhere Strompreise als heute hätten, nur wäre nicht die EEG-Umlage die Schuldige.

Nach dieser alles in allem ausgewogenen Diskussion war die Zusammenfassung des zuständigen Abteilungsleiters schon befremdlich. Die Aussage, dass der weitere Ausbau der Biogaswirtschaft von niemandem gefordert worden sei, stimmt ausdrücklich nicht.

Fast alle wollen einen kostenbewussten und marktwirtschaftlich organisierten Ausbau mit Biomethaneinspeisung und bedarfsgerechter Stromerzeugung. Letzter Hinweis: Seit dem EEG 2012 gibt es so gut wie keinen Zubau in der Vor-Ort-Verstromung.

Im Bereich Biomethaneinspeisung ist der Zubau weitgehend zum Stillstand gekommen, weil das neue KWK-Gesetz Biomethan-BHKW, die dem EGG unterliegen, unwirtschaftlich macht und so verhindert und darüber hinaus das Problem der getrennten Bilanzierung nicht gelöst ist.

Wenn das EEG angefasst wird, dann bitte auch in diesen beiden Punkten.

Pressekontakt:

Janet Hochi/Nantje Gloy/Marco Neher
Tel.: +49 30 201 431 33
E-Mail: geschaeftsstelle@biogasrat.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/78079/2410121/biogasrat_e_v/mail

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