Götz: Innenentwicklung der Städte und Gemeinden soll gestärkt werden!
Datum: Samstag, dem 01. Dezember 2012
Thema: News


Berlin (ots) - Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag erstmals das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts beraten.

Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz (CDU):

"Die Bundesregierung hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Mit ihm sollen sowohl das Baugesetzbuch als auch die Baunutzungsverordnung geändert werden.

Wir wollen die Innenbereiche der Städte und Gemeinden stärken. Die Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Fläche muss künftig daher besonders begründet werden. Den Kommunen soll es erleichtert werden, in ihren Bebauungsplänen eine städtebauliche Verdichtung vorzusehen.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Maßnahmen vor, die zu einer geordneten Entwicklung im Außenbereich des ländlichen Raums beitragen sollen. Wir wissen, dass die bäuerliche Landwirtschaft zu den tragenden Säulen im ländlichen Raum gehört.

Ihre Entwicklungsmöglichkeiten dürfen nicht beeinträchtigt werden. Allerdings wird durch die Ansiedlung von großen Tierhaltungsanlagen zunehmend die Frage städtebaulicher Verträglichkeit aufgeworfen.

Die Bundesregierung unterbreitet einen Vorschlag, wie die Gemeinden trotz der privilegierten Zulässigkeit dieser Tierhaltungsanlagen im Außenbereich die Instrumente der Bauleitplanung zum Einsatz kommen können.

Es geht um die industrielle Intensivtierhaltung, die teilweise Ausmaße angenommen hat, die zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Umwelt sowie der Lebensqualität führen kann.

In diesen Fällen müssen die Kommunen die Ansiedlung künftig besser bauplanungsrechtlich steuern können. Alle anderen landwirtschaftlichen Vorhaben müssen weiter privilegiert sein.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts und des Rückbaugebotes vor. Letzteres soll den Kommunen bei Beseitigung sogenannter 'Schrottimmobilien' helfen.

Strukturschwache Regionen, die mit wirtschaftlich bedingten Bevölkerungsverlusten und auch mit den Folgen des demografischen Wandels kämpfen, sind davon besonders betroffen."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/7846/2374445/cdu_csu_bundestagsfraktion/mail

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Berlin (ots) - Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag erstmals das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts beraten.

Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz (CDU):

"Die Bundesregierung hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Mit ihm sollen sowohl das Baugesetzbuch als auch die Baunutzungsverordnung geändert werden.

Wir wollen die Innenbereiche der Städte und Gemeinden stärken. Die Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Fläche muss künftig daher besonders begründet werden. Den Kommunen soll es erleichtert werden, in ihren Bebauungsplänen eine städtebauliche Verdichtung vorzusehen.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Maßnahmen vor, die zu einer geordneten Entwicklung im Außenbereich des ländlichen Raums beitragen sollen. Wir wissen, dass die bäuerliche Landwirtschaft zu den tragenden Säulen im ländlichen Raum gehört.

Ihre Entwicklungsmöglichkeiten dürfen nicht beeinträchtigt werden. Allerdings wird durch die Ansiedlung von großen Tierhaltungsanlagen zunehmend die Frage städtebaulicher Verträglichkeit aufgeworfen.

Die Bundesregierung unterbreitet einen Vorschlag, wie die Gemeinden trotz der privilegierten Zulässigkeit dieser Tierhaltungsanlagen im Außenbereich die Instrumente der Bauleitplanung zum Einsatz kommen können.

Es geht um die industrielle Intensivtierhaltung, die teilweise Ausmaße angenommen hat, die zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Umwelt sowie der Lebensqualität führen kann.

In diesen Fällen müssen die Kommunen die Ansiedlung künftig besser bauplanungsrechtlich steuern können. Alle anderen landwirtschaftlichen Vorhaben müssen weiter privilegiert sein.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts und des Rückbaugebotes vor. Letzteres soll den Kommunen bei Beseitigung sogenannter 'Schrottimmobilien' helfen.

Strukturschwache Regionen, die mit wirtschaftlich bedingten Bevölkerungsverlusten und auch mit den Folgen des demografischen Wandels kämpfen, sind davon besonders betroffen."

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