Bioethanolwirtschaft: Vorschlag der EU-Kommission verhindert Investitionen in neue Biokraftstoffe!
Datum: Donnerstag, dem 18. Oktober 2012
Thema: Infos


Berlin (ots) - Der von der EU-Kommission am 17.10.2012 beschlossene Vorschlag zur Änderung der EU-Richtlinien für Erneuerbare Energien und für Kraftstoffqualität diskriminiert aus Sicht des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) nachhaltige Biokraftstoffe und verhindert Investitionen in neue Technologien zur Herstellung von Biokraftstoffen der sogenannten zweiten Generation.

Ziel der CO2-Minderung im Verkehr wird konterkariert:

Der Vorschlag sieht vor, den Anteil von Biokraftstoffen aus Energiepflanzen von 10 auf 5 Prozent zu senken und ab 2021 auf 0 zu stellen.

Als Ersatz sollen Anreize zur Erzeugung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen gesetzt werden, indem diese mit einem Bilanztrick ab sofort vierfach angerechnet werden.

Berlin (ots) - Der von der EU-Kommission am 17.10.2012 beschlossene Vorschlag zur Änderung der EU-Richtlinien für Erneuerbare Energien und für Kraftstoffqualität diskriminiert aus Sicht des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) nachhaltige Biokraftstoffe und verhindert Investitionen in neue Technologien zur Herstellung von Biokraftstoffen der sogenannten zweiten Generation.

Ziel der CO2-Minderung im Verkehr wird konterkariert:

Der Vorschlag sieht vor, den Anteil von Biokraftstoffen aus Energiepflanzen von 10 auf 5 Prozent zu senken und ab 2021 auf 0 zu stellen.

Als Ersatz sollen Anreize zur Erzeugung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen gesetzt werden, indem diese mit einem Bilanztrick ab sofort vierfach angerechnet werden.





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