Fortgeltung von Pachtverträgen auch bei gezieltem Landverzicht!
Datum: Montag, dem 08. Oktober 2012 Thema: News
OpenPr.de: BTR Rechtsanwälte erstreitet Urteil vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) zur wichtigen Frage der Bestandssicherheit von Landpachtverträgen!
Auch wenn Landeigentümer in einem Bodenordnungsverfahren statt der Landabfindung eine Abfindung in Geld wählen, kann ein für die betroffene Fläche bestehender Landpachtvertrag fortgelten. Dies stellte das Amtsgericht Frankfurt (Oder) in einem Urteil vom 17.07.2012 (Az.: 12 Lw 25/11) fest.
Die Problematik: Ein Agrarunternehmen hat landwirtschaftliche Nutzflächen bis zum Jahr 2021 gepachtet. Während des bestehenden Pachtverhältnisses wurden die Pachtflächen als Einlagegrundstücke Gegenstand eines umfangreichen Bodenordnungsverfahrens.
Die Pachtflächen wurden umbenannt und neu geschnitten. Dem Eigentümer und Verpächter der Pachtflächen wurden im Bodenordnungsverfahren statt der Pachtflächen Abfindungsflächen zugewiesen.
OpenPr.de: BTR Rechtsanwälte erstreitet Urteil vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) zur wichtigen Frage der Bestandssicherheit von Landpachtverträgen!
Auch wenn Landeigentümer in einem Bodenordnungsverfahren statt der Landabfindung eine Abfindung in Geld wählen, kann ein für die betroffene Fläche bestehender Landpachtvertrag fortgelten. Dies stellte das Amtsgericht Frankfurt (Oder) in einem Urteil vom 17.07.2012 (Az.: 12 Lw 25/11) fest.
Die Problematik: Ein Agrarunternehmen hat landwirtschaftliche Nutzflächen bis zum Jahr 2021 gepachtet. Während des bestehenden Pachtverhältnisses wurden die Pachtflächen als Einlagegrundstücke Gegenstand eines umfangreichen Bodenordnungsverfahrens.
Die Pachtflächen wurden umbenannt und neu geschnitten. Dem Eigentümer und Verpächter der Pachtflächen wurden im Bodenordnungsverfahren statt der Pachtflächen Abfindungsflächen zugewiesen.
|
|