Rheinland-Pfalz: Keine Beihilfen für Legehennenhalter bei Umstellung des Haltungssystems!
Datum: Montag, dem 12. März 2012
Thema: Infos


OpenPr.de: Im Rahmen einer Vortragsveranstaltung und einer Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbandes (GWV) Rheinland-Pfalz am 7.3.2012 sprach Frau Dr. Birgit Straubinger, stellvertretende Leiterin der Abteilung Veterinärwesen und Tierschutz im Landesministerium für Umwelt und Landwirtschaft zum Thema: „Wie stellt sich die Landesregierung die Zukunft der Legehennenhaltung in Rheinland-Pfalz vor?“.

Frau Dr. Straubinger erläuterte die Abschaffung der sogenannten „Kleingruppenhaltung“ für Legehennen. Das seien Käfige mit nur ganz geringfügig verbesserten Haltungsbedingungen gegenüber der herkömmlichen Käfighaltung. Sie führte aus, dass Rheinland-Pfalz hierfür verkürzte Übergangsfristen durchsetzen will.

Statt für eine Übergangsfrist für die Abschaffung der Kleingruppenhaltung in Käfigen bis 2035 wie Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner trete Rheinland-Pfalz über den Bundesrat nur für eine Übergangsfrist bis 2023/25 ein.

Hintergrund für die Abschaffung der sogen. Kleingruppenhaltung in Käfigen ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2010, wonach die Kleingruppenhaltung verfassungswidrig ist und eine Neuregelung bis zum 31. März 2012 erfolgen muss.

OpenPr.de: Im Rahmen einer Vortragsveranstaltung und einer Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbandes (GWV) Rheinland-Pfalz am 7.3.2012 sprach Frau Dr. Birgit Straubinger, stellvertretende Leiterin der Abteilung Veterinärwesen und Tierschutz im Landesministerium für Umwelt und Landwirtschaft zum Thema: „Wie stellt sich die Landesregierung die Zukunft der Legehennenhaltung in Rheinland-Pfalz vor?“.

Frau Dr. Straubinger erläuterte die Abschaffung der sogenannten „Kleingruppenhaltung“ für Legehennen. Das seien Käfige mit nur ganz geringfügig verbesserten Haltungsbedingungen gegenüber der herkömmlichen Käfighaltung. Sie führte aus, dass Rheinland-Pfalz hierfür verkürzte Übergangsfristen durchsetzen will.

Statt für eine Übergangsfrist für die Abschaffung der Kleingruppenhaltung in Käfigen bis 2035 wie Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner trete Rheinland-Pfalz über den Bundesrat nur für eine Übergangsfrist bis 2023/25 ein.

Hintergrund für die Abschaffung der sogen. Kleingruppenhaltung in Käfigen ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2010, wonach die Kleingruppenhaltung verfassungswidrig ist und eine Neuregelung bis zum 31. März 2012 erfolgen muss.





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