Honig mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen!
Datum: Donnerstag, dem 01. März 2012
Thema: Infos


OpenPr.de: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im vergengenen Jahr ein Urteil zu Pollen gentechnisch veränderter Nutzpflanzen in Honig gefällt:

1. Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen sind selbst keine gentechnisch veränderte Organismen (GVO).
2. Der Pollen ist eine Zutat des Honigs. Er ist fester Bestandteil dieses Naturprodukts und darf vom Imker nicht entfernt werden. Stammt der Pollen von einer gentechnisch veränderten Pflanze ist er „aus GVO hergestellt“.
3. Damit ist der Honig ein Lebensmittel, das eine Zutat enthalten kann, die aus GVO hergestellt ist. Damit unterliegt der Honig den gängigen Zulassung- und Kennzeichnungsvorschriften für GVO in Lebensmitteln.

Honig, der Pollen von gentechnisch veränderte Pflanzen enthält, die in der EU nicht für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen sind, darf daher nicht in der EU vermarktet werden. Enthält der Honig Pollen von in der EU für Lebensmittel zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen, muss er entsprechend gekennzeichnet sein.

OpenPr.de: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im vergengenen Jahr ein Urteil zu Pollen gentechnisch veränderter Nutzpflanzen in Honig gefällt:

1. Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen sind selbst keine gentechnisch veränderte Organismen (GVO).
2. Der Pollen ist eine Zutat des Honigs. Er ist fester Bestandteil dieses Naturprodukts und darf vom Imker nicht entfernt werden. Stammt der Pollen von einer gentechnisch veränderten Pflanze ist er „aus GVO hergestellt“.
3. Damit ist der Honig ein Lebensmittel, das eine Zutat enthalten kann, die aus GVO hergestellt ist. Damit unterliegt der Honig den gängigen Zulassung- und Kennzeichnungsvorschriften für GVO in Lebensmitteln.

Honig, der Pollen von gentechnisch veränderte Pflanzen enthält, die in der EU nicht für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen sind, darf daher nicht in der EU vermarktet werden. Enthält der Honig Pollen von in der EU für Lebensmittel zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen, muss er entsprechend gekennzeichnet sein.





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