Pferderecht: Schlechtes Futter - wer haftet für Erkrankungen oder Tod ?
Datum: Mittwoch, dem 09. März 2011
Thema: Infos


Pferderecht auf www.Rechtsanwalt-Jessen.de!

Hamburg, März 2011 - Der Dioxinskandal ließ auch Pferdebesitzer aufhorchen: Können Dioxin oder eventuellen andere Futtermittelverunreinigungen fertig gekauftes Pferdefutter belasten? Wer haftet, wenn das Futter verdorben ist?
Rechtsanwalt Lars Jessen informiert auf seiner Webseite zum Thema Pferderecht www.Rechtsanwalt-Jessen.de über ein Thema, das jeden Pferdehalter betreffen kann.

Der Kauf von Futter folgt den gleichen Regeln wie Kauf anderer Produkte: Ist das Futter mangelhaft, schuldet der Verkäufer zunächst Nacherfüllung. Das bedeutet, dass er einen neuen Futtersack zu liefern hat, neues einwandfreies Heu oder Stroh. Werden durch das verdorbene Futter Krankheiten verursacht, kann der Verkäufer unter Umständen auch für diese Schäden haften.

Die erste Frage bei einem Schadensersatzanspruch ist, ob der Verkäufer oder Stallbetreiber, der dem Einsteller mit dem Einstellvertrag auch Futter verkauft, vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

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Hamburg, März 2011 - Der Dioxinskandal ließ auch Pferdebesitzer aufhorchen: Können Dioxin oder eventuellen andere Futtermittelverunreinigungen fertig gekauftes Pferdefutter belasten? Wer haftet, wenn das Futter verdorben ist?
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Der Kauf von Futter folgt den gleichen Regeln wie Kauf anderer Produkte: Ist das Futter mangelhaft, schuldet der Verkäufer zunächst Nacherfüllung. Das bedeutet, dass er einen neuen Futtersack zu liefern hat, neues einwandfreies Heu oder Stroh. Werden durch das verdorbene Futter Krankheiten verursacht, kann der Verkäufer unter Umständen auch für diese Schäden haften.

Die erste Frage bei einem Schadensersatzanspruch ist, ob der Verkäufer oder Stallbetreiber, der dem Einsteller mit dem Einstellvertrag auch Futter verkauft, vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.





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