Rheinland-Pfalz will Verbot der Käfighaltung für Legehennen!
Datum: Mittwoch, dem 09. Februar 2011
Thema: Infos


OpenPr.de: Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, um ein Verbot der Käfighaltung von Legehennen durchzusetzen.
Der Antrag wird am Freitag, 11. Februar, im Bundesrat behandelt. Er zielt darauf, die Haltungsvorgaben von Februar 2002 wieder herzustellen, die nur noch Boden-, Volieren- und Freilandhaltung erlauben. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt diese erneute Aktivität von Rheinland-Pfalz, nur tierschutzkonforme Haltungen zuzulassen. Zudem appelliert er an die Verbraucher, ihren Eier-Konsum generell zu reduzieren.
Das Bundesverfassungsgericht fordert gemäß seinem im Dezember 2010 veröffentlichten Beschluss eine Neuregelung der Legehennenhaltung bis 31. März 2012. Zur höchst richterlichen Entscheidung war es gekommen, da Rheinland-Pfalz 2007 Normenkontrollklage gegen die Wiedereinführung des Hühnerkäfigs eingereicht hatte, da die Hennen auch in dieser sogenannten Kleingruppenhaltung nicht ihre angeborenen, arteigenen Verhaltensweisen ausleben können.

OpenPr.de: Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, um ein Verbot der Käfighaltung von Legehennen durchzusetzen.
Der Antrag wird am Freitag, 11. Februar, im Bundesrat behandelt. Er zielt darauf, die Haltungsvorgaben von Februar 2002 wieder herzustellen, die nur noch Boden-, Volieren- und Freilandhaltung erlauben. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt diese erneute Aktivität von Rheinland-Pfalz, nur tierschutzkonforme Haltungen zuzulassen. Zudem appelliert er an die Verbraucher, ihren Eier-Konsum generell zu reduzieren.
Das Bundesverfassungsgericht fordert gemäß seinem im Dezember 2010 veröffentlichten Beschluss eine Neuregelung der Legehennenhaltung bis 31. März 2012. Zur höchst richterlichen Entscheidung war es gekommen, da Rheinland-Pfalz 2007 Normenkontrollklage gegen die Wiedereinführung des Hühnerkäfigs eingereicht hatte, da die Hennen auch in dieser sogenannten Kleingruppenhaltung nicht ihre angeborenen, arteigenen Verhaltensweisen ausleben können.





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