Konventionelle Züchtungsverfahren sind nicht patentierbar: BDP begrüßt Entscheidung im 'Brokkoli-Fall'!
Datum: Mittwoch, dem 15. Dezember 2010
Thema: Infos


OpenPr.de: Bonn, Dezember 2010: Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hat ihre Entscheidung in den Fällen „Brokkoli und Tomate" veröffentlicht. Danach wurde bestätigt, dass es sich bei den beanspruchten Zuchtverfahren um im Wesentlichen biologische Verfahren handelt, die nicht patentierbar sind. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) begrüßt diese Grundsatzentscheidung ausdrücklich, nach der Züchtungsverfahren nicht patentierbar sind, wenn Sie auf Kreuzungsschritten beruhen, die das gesamte Genom umfassen. Konventionelle Verfahren der Pflanzenzüchtung werden in Zukunft weiterhin frei von Patenten bleiben. Auch die „Garnierung“ solcher Verfahren mit vor- oder nachgelagerten technischen Hilfsmitteln führt nicht zur Patentfähigkeit des Grundverfahrens.
„Die Pflanzenzüchter sind in ihrer Forderung bestätigt worden, dass konventionelle Züchtungsverfahren nicht patentierbar sind. Die Entscheidung des Europäischen Patentamtes ist ein Meilenstein, um auch zukünftig Innovation und Züchtungsfortschritt sicherzustellen“, erklärt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP.

OpenPr.de: Bonn, Dezember 2010: Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hat ihre Entscheidung in den Fällen „Brokkoli und Tomate" veröffentlicht. Danach wurde bestätigt, dass es sich bei den beanspruchten Zuchtverfahren um im Wesentlichen biologische Verfahren handelt, die nicht patentierbar sind. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) begrüßt diese Grundsatzentscheidung ausdrücklich, nach der Züchtungsverfahren nicht patentierbar sind, wenn Sie auf Kreuzungsschritten beruhen, die das gesamte Genom umfassen. Konventionelle Verfahren der Pflanzenzüchtung werden in Zukunft weiterhin frei von Patenten bleiben. Auch die „Garnierung“ solcher Verfahren mit vor- oder nachgelagerten technischen Hilfsmitteln führt nicht zur Patentfähigkeit des Grundverfahrens.
„Die Pflanzenzüchter sind in ihrer Forderung bestätigt worden, dass konventionelle Züchtungsverfahren nicht patentierbar sind. Die Entscheidung des Europäischen Patentamtes ist ein Meilenstein, um auch zukünftig Innovation und Züchtungsfortschritt sicherzustellen“, erklärt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP.





Dieser Artikel kommt von AgrarPortal: Landwirtschaft & Agrarwirtschaft News @ Agrar-Center.de
https://www.agrar-center.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.agrar-center.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1430