Bayerisches Landwirtschaftsministerium billigt Verstöße gegen das Jagdrecht!
Datum: Freitag, dem 05. November 2010
Thema: News


OpenPr.de: Der bayerische Landwirtschaftsminister Brunner bezeichnet die Wildschweinzunahme als „dramatisch" und plädiert für "mehr revierübergreifende Jagden, bei denen auch Hunde und Treiber zum Einsatz kommen sollen" (ddp, 23.11.2009).
Maßnahmen der Wildschweinbejagung sind nicht vom Jagdrecht gedeckt: Doch sind im Freistaat revierübergreifende Jagden überhaupt zulässig? Nein, nach der gegenwärtigen Gesetzeslage in Bayern sind sie das nicht. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Reviersystem, d.h. die Bejagung wird innerhalb eines Reviers vorgenommen. Für revierübergreifende Jagden gibt es keine Gesetzesgrundlage. Folgerichtig hat z.B. der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz sein Jagdgesetz geändert und darin ausdrücklich aufgenommen, dass Hegegemeinschaften auch "jagdbezirksübergreifende Bejagungen" durchführen können. Zwar gibt es in Bayern auch Hegegemeinschaften, doch sieht das bayerische Jagdrecht noch vor, dass diese nur Hegemaßnahmen durchführen dürfen.

OpenPr.de: Der bayerische Landwirtschaftsminister Brunner bezeichnet die Wildschweinzunahme als „dramatisch" und plädiert für "mehr revierübergreifende Jagden, bei denen auch Hunde und Treiber zum Einsatz kommen sollen" (ddp, 23.11.2009).
Maßnahmen der Wildschweinbejagung sind nicht vom Jagdrecht gedeckt: Doch sind im Freistaat revierübergreifende Jagden überhaupt zulässig? Nein, nach der gegenwärtigen Gesetzeslage in Bayern sind sie das nicht. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Reviersystem, d.h. die Bejagung wird innerhalb eines Reviers vorgenommen. Für revierübergreifende Jagden gibt es keine Gesetzesgrundlage. Folgerichtig hat z.B. der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz sein Jagdgesetz geändert und darin ausdrücklich aufgenommen, dass Hegegemeinschaften auch "jagdbezirksübergreifende Bejagungen" durchführen können. Zwar gibt es in Bayern auch Hegegemeinschaften, doch sieht das bayerische Jagdrecht noch vor, dass diese nur Hegemaßnahmen durchführen dürfen.





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