Katzenjammer:Neues Landesjagdgesetz in Rheinland-Pfalz!
Datum: Montag, dem 01. November 2010
Thema: News


OpenPr.de: Jedes Jahr werden von Jägern in Deutschland 'zigtausende von Katzen erschossen. Sie stehen unter dem Generalverdacht des Wilderns und befinden sich meist wenige hundert Meter von den nächsten Häusern entfernt.
Die Jagdgesetze ermöglichen den Abschuss von Hauskatzen in der Regel, wenn 2 Bedingungen gegeben sind: a) die Katze wildert und b) sie befindet sich - je nach Bundesland - 200 bis 500 m von der nächsten Wohnsiedlung.
Die Neufassung des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz definiert seit Juli 2010 die Mindestentfernung mit 300 m vom nächsten Haus und fügt weitere Voraussetzungen hinzu: "Hauskatzen gelten als wildernd, soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden." Eine Hauskatze, die lediglich herumstreunt oder Singvögeln auflauert, darf gemäß Gesetz durch den Jäger nicht mehr getötet werden.

OpenPr.de: Jedes Jahr werden von Jägern in Deutschland 'zigtausende von Katzen erschossen. Sie stehen unter dem Generalverdacht des Wilderns und befinden sich meist wenige hundert Meter von den nächsten Häusern entfernt.
Die Jagdgesetze ermöglichen den Abschuss von Hauskatzen in der Regel, wenn 2 Bedingungen gegeben sind: a) die Katze wildert und b) sie befindet sich - je nach Bundesland - 200 bis 500 m von der nächsten Wohnsiedlung.
Die Neufassung des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz definiert seit Juli 2010 die Mindestentfernung mit 300 m vom nächsten Haus und fügt weitere Voraussetzungen hinzu: "Hauskatzen gelten als wildernd, soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden." Eine Hauskatze, die lediglich herumstreunt oder Singvögeln auflauert, darf gemäß Gesetz durch den Jäger nicht mehr getötet werden.





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