Nachweis zur Nachhaltigkeit von Biomasse erst ab Januar 2011: DQS rät zur aktiven Nutzung des Zeitaufschubs!
Datum: Freitag, dem 21. Mai 2010
Thema: Tipps


OpenPr.de: Die Agrar- und Umweltpolitiker der Berliner Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP haben in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Verschiebung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse im Strom- und Biokraftstoffsektor eingebracht. Danach soll der Nachweis zur Nachhaltigkeit von Biomasse erst ab dem 1. Januar 2011 erbracht werden müssen. Wie die Bundestagsabgeordneten Peter Bleser (CDU) und Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) am 23. April in einer gemeinsamen Presseerklärung mitteilten, wolle man mit der Verschiebung des "Scharfstellens" der Nachhaltigkeitskriterien kurzfristige Marktverwerfungen verhindern. Für die Vergütung der Biomasse nach dem EEG war ursprünglich ab dem 1. Juli 2010 seitens der Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber der Nachweis zu erbringen, dass die eingesetzte Biomasse entweder bereits vor dem 1. Januar 2010 geerntet oder nachhaltig hergestellt wurde. Mit der Verschiebung der Nachhaltigkeitsanforderung auf den Jahresbeginn 2011 stellt die Bundesregierung ihren Fahrplan auf den Takt der EU-Richtlinie um.

OpenPr.de: Die Agrar- und Umweltpolitiker der Berliner Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP haben in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Verschiebung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse im Strom- und Biokraftstoffsektor eingebracht. Danach soll der Nachweis zur Nachhaltigkeit von Biomasse erst ab dem 1. Januar 2011 erbracht werden müssen. Wie die Bundestagsabgeordneten Peter Bleser (CDU) und Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) am 23. April in einer gemeinsamen Presseerklärung mitteilten, wolle man mit der Verschiebung des "Scharfstellens" der Nachhaltigkeitskriterien kurzfristige Marktverwerfungen verhindern. Für die Vergütung der Biomasse nach dem EEG war ursprünglich ab dem 1. Juli 2010 seitens der Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber der Nachweis zu erbringen, dass die eingesetzte Biomasse entweder bereits vor dem 1. Januar 2010 geerntet oder nachhaltig hergestellt wurde. Mit der Verschiebung der Nachhaltigkeitsanforderung auf den Jahresbeginn 2011 stellt die Bundesregierung ihren Fahrplan auf den Takt der EU-Richtlinie um.





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