Haftungsausschlüsse des Stallbesitzers im Pferdeeinstallungsvertrag häufig ungültig !
Datum: Dienstag, dem 06. April 2010
Thema: Infos


In Verträgen des Stallbetreibers mit dem Mieter einer Pferdebox findet man häufig Haftungsausschlüsse, die unter Umständen gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen!
Reitställe mit Pensionsboxen schießen wie Pilze aus dem Boden, denn der Reitsport erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Ca. 95% aller Pferdebesitzer verfügen nicht über eine eigene entsprechende Unterbringungsmöglichkeit für ihr Pferd, stellen es in einem Reitstall unter und werden Einstaller einer angemieteten Pferdebox. Die entsprechenden Details (z.B. Mietpreis pro Monat, zu erbringende Dienstleistungen etc.) regelt ein Vertrag.
Immer öfter beinhaltet der Vertrag auch Haftungsausschlüsse, die regelmäßig gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Als Betreiber eines Reitstalles, der einen schriftlichen Vertrag mit dem Mieter einer Pferdebox macht, sollte sich dieser bewusst sein, dass ein genereller Haftungsausschluss vor dem Gesetz ungültig ist. Ausschlüsse und/oder Haftungseingrenzungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Stallbetreibers oder seines gesetzlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen beruht, sind nicht möglich.

In Verträgen des Stallbetreibers mit dem Mieter einer Pferdebox findet man häufig Haftungsausschlüsse, die unter Umständen gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen!
Reitställe mit Pensionsboxen schießen wie Pilze aus dem Boden, denn der Reitsport erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Ca. 95% aller Pferdebesitzer verfügen nicht über eine eigene entsprechende Unterbringungsmöglichkeit für ihr Pferd, stellen es in einem Reitstall unter und werden Einstaller einer angemieteten Pferdebox. Die entsprechenden Details (z.B. Mietpreis pro Monat, zu erbringende Dienstleistungen etc.) regelt ein Vertrag.
Immer öfter beinhaltet der Vertrag auch Haftungsausschlüsse, die regelmäßig gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Als Betreiber eines Reitstalles, der einen schriftlichen Vertrag mit dem Mieter einer Pferdebox macht, sollte sich dieser bewusst sein, dass ein genereller Haftungsausschluss vor dem Gesetz ungültig ist. Ausschlüsse und/oder Haftungseingrenzungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Stallbetreibers oder seines gesetzlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen beruht, sind nicht möglich.





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